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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der LeadersBiz Management

 

1. Gültigkeit

  1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „Geschäftsbedingungen“) sind Bestandteil jedes Angebots der Leaders´Biz Management und gelten für alle von ihr geschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen mit dem Kunden und auch dann, wenn nicht jeweils gesondert darauf Bezug genommen wird.

  2. Änderungen bzw. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift des Managements oder eines Bevollmächtigten der Leaders´Biz Management.
    E-Mail genügt nicht der Schriftform.

  3. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbe­ding­ungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der LeadersBiz Management bestätigt worden sind. Die Geschäftsbedingungen der Leaders´Biz Management gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäfts­bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertragliche Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote

  1. Alle Angebote der Leaders´Biz Management sind freibleibend.

  2. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten der Leaders´Biz Management bei Annahme des Angebotes. Erstreckt sich der Vertrag oder die einzelne Teilleistung über einen längeren Zeitraum, gelten die jeweils aktuellen Preislisten zur Zeit der jeweiligen Leistung.

  3. Alle Preisangaben verstehen netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  4. Etwaige sonstige Steuern und Gebühren, die von staatlicher oder sonstiger dritter Seite im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. Die Leaders´Biz Management trifft keine Pflicht, auf das Anfallen solcher etwaigen Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote der Leaders´Biz Management verstehen sich zuzüglich der ggf. anfallenden vorgenannten Kosten, Steuern und Gebühren, die der Kunde zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf.

  5. Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Kunden durch schriftliche Annahme der Bestellung, spätestens aber durch Erbringung der Leistung, durch die Leaders´Biz Management zustande.

3. Werk- und Dienstverträge

  1. Der jeweilige Auftrag wird grundsätzlich in den Büros der Leaders´Biz Management durchgeführt. Die vollständige oder teilweise Ausführung im Betrieb des Kunden kann vereinbart werden, wenn Arbeitsunterlagen nicht herausgegeben werden können und/oder wenn kontinuierliche Fachgespräche bzw. technische Abstimmungen dies erforderlich machen sollten.

  2. Das Weisungsrecht gegenüber Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden, insbesondere die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung, obliegt, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Kunden durchgeführt wird, ausschließlich der Leaders´Biz Management. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.

  3. Der Leistungsfortschritt wird vom Kunden durch Unterzeichnen der ihm vorgelegten Projektfortschrittsberichte bestätigt. Für die Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die folgenden Bestimmungen:

    • Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung, spätestens jedoch 1 Woche nach Übergabe des Auftragsergebnisses, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Auftragsergebnis in wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Die Leaders´Biz Management schuldet insoweit lediglich die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung und übernimmt keinerlei Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg der Leistung beim Kunden.

    • Der Kunde ist verpflichtet, der LeadersBiz Management unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm Mängel bekannt werden. Bei wesentlichen Mängeln der Leistung erhält die Leaders´Biz Management zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Kunden die Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

    • Wenn der Kunde trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm die Leaders´Biz Management schriftlich eine Frist von 1 Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen wird, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nicht der Kunde unverzüglich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde beginnt, das Auftragsergebnis zu nutzen.

  4. Die LeadersBiz Management leistet im Übrigen für etwaige Mängel an Auftragsergebnissen Gewähr gemäß Ziff. 12. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich herbeigeführte Mängel beträgt 24 Monate ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  5. Dienstverträge können, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, zudem von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

4. Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungsverpflichtungen ist der Sitz der Leaders´Biz Management in 27628 Hagen. Jeglicher Versand durch die LeadersBiz Management an den Kunden oder von dieser benannten Dritter erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

5. Verzug

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Leaders´Biz Management berechtigt, von diesem den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.

  2. Kommt die Leaders´Biz Management mit ihrer Leistung in Verzug, steht dem Kunden, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Werktagen, ausschließlich ein Kündigungsrecht zu. Bis zur wirksamen Ausübung der Kündigung von der LeadersBiz Management erbrachte Leistungen sind durch den Kunden zu vergüten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Rügepflichten

  1. Der Kunde hat die Leistungen der Leaders´Biz Management entsprechend der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Etwaige Mängel der Leistung hat er jedenfalls innerhalb von 8 Tagen zu rügen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 377 HGB. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen, muss den oder die Mängel konkret bezeichnen und ist zu richten an die Leaders´Biz Management, Am Bergring 26, 27628 Hagen im Bremischen.

  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gem. Ziff. 11 setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs­gemäß nachge­kommen ist. Beanstandete Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der LeadersBiz Management nicht mehr verwendet werden.

  3. Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge teilt die LeadersBiz Management dem Kunden mit, wie mit der reklamierten Leistung weiter verfahren wird.

7. Zahlungen

  1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen für Teilleistungen, zu denen die LeadersBiz Management nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt ist.

  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die zugrunde liegende Geldschuld mit einem Zinssatz von 4 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch mit 6 % p.a., zu verzinsen.

  3. Abweichungen zu Ziff. 8.1. und 8.2. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  4. Wenn der LeadersBiz Management Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass die Bezahlung des Vertragspreises gefährdet ist, ist sie berechtigt, die Leistung nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zu tätigen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung fälliger Forderungen in Verzug ist.

  5. Gegenüber fälligen Forderungen der LeadersBiz Management kann der Kunde nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Rücktritt

  1. Die LeadersBiz Management ist berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten, wenn ihr die Erfüllung ihrer Pflichten infolge von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, auch wenn diese in ihre Sphäre fallen, unmöglich wird. Dies gilt insbesondere wenn sie von ihren eigenen Lieferanten nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz für die vertragsgegenständliche Leistung nicht beschafft werden kann, sowie für Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel oder sonstige in ihren Auswirkungen ebenso bedeutsame oder außergewöhnliche Ereignisse.

  2. Für alle vorgenannten Fälle des Rücktritts der LeadersBiz Management sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

9. Vertragsaufhebung / Stornierung

Wird der Vertrag einseitig durch den Kunden aufgehoben oder ein Auftrag / Teilauftrag einseitig durch den Kunden storniert, hat der Kunde, außer in den Fällen der Ziff. 10.2, der Leaders´Biz Management sämtliche entstehende Schäden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen, die durch die Vertragsauf­hebung / Stornierung entstehen; dies gilt insbesondere für Stornierungs- oder Rücktritts­kosten, die der LeadersBiz Management durch ihre Lieferanten in Rechnung gestellt werden und alle sonstigen Aufwendungen, die der LeadersBiz Management im Zuge der vorzeitigen  Vertragsbeendigung entstehen.

10. Haftung der Leaders´Biz Management / Pflichten des Kunden

  1. Die LeadersBiz Management haftet für alle von ihr oder ihren eingesetzten Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden schuldhaft verursachten Schäden. Der Kunde hat den entsprechenden Nachweis zur Schadensursache und Schadenshöhe zu führen. Die Haftung ist maximal auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens und insgesamt auf maximal 25% des jeweiligen Vertragspreises (netto) begrenzt.

  2. Die Haftung der Leaders´Biz Management für Schäden infolge der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ebenso ausgeschlossen, wie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen beim Kunden oder Dritten.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall des Vorsatzes, für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen gesetzlich zwingend eine unbeschränkte Haftung besteht.

  4. Der Kunde hat ggf. bestehende gesetzliche oder behördliche Vorschriften im Umgang mit der Leistung der Leaders´Biz Management zu beachten.

11. Gewährleistung

  1. Die Leaders´Biz Management gewährleistet, dass ihre Leistungen den allgemeinen und marktüblichen Standards entsprechen.

  2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Leistung der Leaders´Biz Management sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Kunden bleibt das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens zweimal fehlschlägt. Die Nachbesserung oder Ersatz­liefer­ung erfolgt auf Kosten der Leaders´Biz Management. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

12. Sonstige Beratungsleistungen

  1. Erfolgt neben der jeweiligen vertraglich geschuldeten Beratung eine sonstige Beratung durch die Leaders´Biz Management unter rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, prozess- oder anwendungstechnischen oder sonstigen Aspekten, ist eine solche Beratung unverbindlich nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Eine Haftung der Leaders´Biz Management für eine solche zusätzliche, über das jeweils vertraglich geschuldete hinausgehende, Beratung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Eine Änderung oder Kürzung der durch die LeadersBiz Management erstellten Unterlagen und Daten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Leaders´Biz Management.

  3. Die LeadersBiz Management ist berechtigt, sowohl in der Beratung Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

  4. Der Beratungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass die LeadersBiz Management hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber der LeadersBiz Management alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass die Leaders´Biz Management eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

13. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Leaders´Biz Management behält sich das Eigentum an allen erbrachten Leistungen und (Software-)Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises vor.

  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Leaders´Biz Management unverzüglich schriftlich zu
    benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der LeadersBiz Management insoweit entstandenen Ausfall.

  3. Jegliche Verarbeitung oder Umbildung der erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises durch den Kunden wird stets für die Leaders´Biz Management vorgenommen. Werden die erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte mit anderen, nicht im Eigentum der Leaders´Biz Management stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die LeadersBiz Management das Miteigentum an der neuen Sache im
    Verhältnis des Wertes der erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Leaders´Biz Management anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die LeadersBiz Management.

14. Schutz- und Nutzungsrechte

  1. Die Leaders´Biz Management übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf der Leistungen und (Software-)Produkte durch den Kunden nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich bei Verwendung oder Weiterveräußerung selbst davon zu überzeugen, dass solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die LeadersBiz Management sind insoweit ausgeschlossen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Leaders´Biz Management von allen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger
    Verletzungen von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Kunden entstehen, freizustellen.

  3. Die Leaders´Biz Management gewährt auf die von ihr erbrachten Leistungen grundsätzlich keinen Kundenschutz, d.h. die Leistungen und (Software-)Produkte kann so oder ähnlich von der Leaders´Biz Management auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Nur ausnahmsweise kann, aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, im Einzelfall Kundenschutz gewährt werden.

15. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

  1. Die Leaders´Biz Management verpflichtet sich, über die Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Gegenüber
    finanzierenden Investoren und Banken gilt die Leaders´Biz Management als von dieser Pflicht befreit, um deren Interessen zur Erfüllung geschlossener Kredit- oder sonstiger Verträge nachkommen zu können,

  2. Die Leaders´Biz Management ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

16. Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm während der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden, ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht zu verwerten und auch nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch unbefristet für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind.

  2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verpflichtet sich der Betreffende zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. Euro 10.000,00, wobei die Höhe der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt.
     

17. Vergütung

Die Leaders´Biz Management kann angemessene Vorschüsse auf ihre Vergütung und ihren Auslagenersatz verlangen und die
Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

18. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die ihm übergebenen Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Die Leaders´Biz Management bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. Die Art der Datenhaltung und -aufbewahrung kann die Leaders´Biz Management frei bestimmen.

  2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Leaders´Biz Management auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Leaders´Biz Management und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die diese bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Leaders´Biz Management kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Sicherungen, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

19. Gerichtsstand, Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferungen und Leistungen der Leaders´Biz Management gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internatio­nalen Privatrechts. Als Gerichtsstand für solche Streitigkeiten wird, soweit zulässig, Bremen vereinbart.

 

Stand: 05 / 2019

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